SGB V

Prävention und Gsundheitsförderung nach § 20 SGB V


Betriebliche Gesundheitsförderung lohnt sich, das haben viele Unternehmen erkannt. 
Engagement für mehr Gesundheit senkt Krankenstände und Fluktuation, steigert die Mitarbeiterzufriedenheit und führt so zu mehr Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.

Nicht nur Krankenkassen unterstützen die Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. 
Auch Arbeitgeber können pro Beschäftigten und Jahr bis zu 500€ qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden, ohne dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen.

Sprechen Sie uns an! 


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