Nicht nur Krankenkassen unterstützen die Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Auch Arbeitgeber können pro Beschäftigten und Jahr bis zu 500€ qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden, ohne dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen.